Tierschutzinitiative Hoffnungsanker e.V.
Hoffnung für alte, kranke und behinderte Hunde

Ablauf



Aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit mussten wir unsere Vermittlungsregeln ändern.

Ab sofort stellt sich der Vermittlungsablauf folgendermaßen dar:
  • Wenn Sie einen Hund auf unserer Seite finden, den Sie gerne adoptieren möchten, so füllen Sie bitte zunächst den Vorabfragebogen aus und senden Sie ihn uns zu. Mit Abgabe des Vorabfragebogens wird eine Anzahlung in Höhe von 100,-- Euro fällig, sobald der Hund für Sie reserviert wurde. Diese ist innerhalb einer Woche ab Reservierung zu zahlen, ansonsten wird die Reservierung wieder storniert. 

  • Danach erfolgt eine Vorkontrolle bei Ihnen zuhause durch einen von uns beauftragten Tierschützer, dessen Name Ihnen vorab bekannt gegeben wird. Ist die Vorkontrolle positiv, erhalten Sie schnellstmöglich einen Schutzvertrag für diesen Hund zugeschickt. Diesen Schutzvertrag senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen an uns zurück und zahlen in der gleichen Frist auch die restliche Schutzgebühr.  

  • Ist die Vorkontrolle negativ, wird Ihnen die Anzahlung zurückerstattet. 

  • Bei positiver Vorkontrolle, aber nicht zurücksenden des Vertrages und/oder Nichtzahlung der Schutzgebühr, wird die Reservierung storniert. Die Erstattung der Anzahlung erfolgt nicht.   

  • Sollten sie nach Vertragsschluß vom Vertrag zurücktreten, den Hund nicht übernehmen oder später den Hund zurückgeben, wird die Schutzgebühr ebenfalls nicht erstattet. 

  • Im Falle des Todes des Tieres vor Übergabe erhalten Sie selbstverständlich die komplette Schutzgebühr zurück. 

  • Ebenso werden stichprobenartige Nachkontrollen durchgeführt.

Die oben beschriebenen Maßnahmen waren leider nötig, da einige Adoptanten glaubten, dass gerade ein behinderter Hund kostenlos zu sein hat.

Ein behinderter Hund wird im Laufe seines Lebens mehr Geld kosten als ein "normaler". Nimmt man jedoch die Kosten, die vorab für das Kastrieren, Impfen, Chippen, den Test auf Reisekrankheiten etc... und den Transport nach Deutschland anfallen, dann kann die Schutzgebühr diese Kosten überhaupt nicht decken - schon gar nicht bei einem behinderten Hund.


Schutzgebühren:

Rüde, Hündin (kastriert)              290 Euro
Welpe  (unkastriert)                    290 Euro

behinderter Hund                        220 Euro
gelähmter Hund                           200 Euro


Warum kostet ein unkastrierter Welpe genauso viel an Schutzgebühr wie ein kastrierter erwachsener Hund?
Ganz einfach...
erstens möchten wir nicht die "Hundezucht" im osteuropäischen Ausland unterstützen, indem wir möglichst viele, leicht vermittelbare Welpen nach Deutschland holen
zweitens haben Sie bei Welpen die gesamte Prägephase in Ihrer Familie - dies sollte Ihnen das Geld wert sein

Warum geben wir gelähmte Hunde nicht kostenfrei ab? Wir sollten doch froh sein, überhaupt einen Platz für diese Hunde zu finden...
Ja, wir sind froh, wenn wir einen der wenigen guten Plätze für einen gelähmten Hund gefunden haben...
...aber bis dahin hat dieser Hund den Verein viel Geld gekostet
...aber die Erfahrung hat gezeigt, dass etwas , was man geschenkt bekommt, nichts wert ist
...aber wer nicht einmal das Geld für die Schutzgebühr aufbringen möchte, zahlt dieser dann die nachfolgenden vielleicht hohen Tierarztkosten? Oder wird sich des Hundes dann entledigt?

Ein kleines Beispiel: Selbst der Gnadenhof Lanzehainer Rasselbande zahlt die oben genannte Schutzgebühr, wenn er einen unserer Hunde, der davor vielleicht sogar dort auf Pflegestelle war, komplett übernimmt - wie z.B. Thumbelina.
 
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